
Die Wiener Kinder - und Jugendanwaltschaft (KJA) ist eine weisungsfreie Einrichtung der Stadt Wien zur "besonderen Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen".
(Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 in der Fassung von 1994)
* Die Beratung von Minderjährigen, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern in allen Angelegenheiten, die die Stellung des Minderjährigen und die Aufgaben der Erziehungsberechtigten betreffen,
* die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über Pflege und Erziehung,
* die Aufgabe von Empfehlungen, soweit sie sich auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen beziehen,
* die Begutachtung und Anregung von Gesetzesbestimmungen und Verordnungen, soweit Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden,
* die Informationen über die Rechte und Pflichten und über die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft steht vor allem Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Probleme werden aber nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von betroffenen Elternteilen, NachbarInnen, LehrerInnen und auch von Institutionen herangetragen.
Die KJA ist nicht in den Behördenapparat eingegliedert, daher gibt es für die KlientInnen kaum Schwellenangst.