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OMBUDSSTELLE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE QUALITÄTSSICHERUNG FÜR FREMDUNTERGEBRACHTE MINDERJÄHRIGE

Wir freuen uns an dieser Stelle ein erfolgreich durchgeführtes Projekt der Kinder- und Jugendanwaltschaft vorzustellen, das dank der Stadt Wien, realisiert werden konnte.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern bereits seit mehreren Jahren eine externe Stelle bzw. Ansprechperson für fremduntergebrachte Minderjährige, an die sie sich mit ihren Anliegen wenden können und die sie auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt. Berichte von ehemaligen Heimkindern, die sich im Zuge der Hotlinetätigkeit zur Aufarbeitung von Gewalt an die KJA als Anlaufstelle gewandt haben, bestätigten die Notwendigkeit dieser Forderung. Betroffene betonten mehrheitlich, unabhängig ihrer persönlichen Erlebnisse, wie wichtig und hilfreich eine außenstehende Person für sie gewesen wäre, da es innerhalb des Systems schwierig war/ ist sich anzuvertrauen, vor allem wenn das Problem im direkten Zusammenhang mit der Unterbringung steht.

Die Chronologie vom Bekanntwerden der ersten Missbrauchsvorwürfe, der KJA als Anlaufstelle und der Tätigkeit der Opferschutzeinrichtung Weisser Ring, die im August 2010 die Betreuung der Betroffenen übernommen hat, sowie den HistorikerInnenbericht können sie hier nachlesen. 

Per 31.12.2010 befanden sich 1523 (lt. Bericht MA11) Wiener Kinder und Jugendliche in „Voller Erziehung“ der Stadt Wien. Minderjährige, bei denen aus unterschiedlichsten Gründen der Schutz und/oder die Versorgung in den Herkunftsfamilien nicht gewährleistet ist, werden nach Abklärung des Amtes für Jugend und Familie mit Zustimmung der/des Obsorgeberechtigten, oder mit gerichtlicher Maßnahme institutionell untergebracht. Die MA11 übernimmt für die Dauer der Unterbringung den Bereich „Pflege und Erziehung“- in manchen Fällen ist der Jugendwohlfahrtsträger auch mit der gesamten Obsorge betraut.

Ab 1. März 2012 stellt die Stadt Wien diesen Kindern und Jugendlichen einen externen, unabhängigen Ombudsmann zur Verfügung, der sich um deren Anliegen kümmern soll und einschreitet, wenn Missstände bekannt werden.

Der Sozialpädagoge Peter Sarto, der diese Tätigkeit übernimmt, hat viele Jahre sowohl in Unterbringungseinrichtungen der Stadt Wien als auch im erlebnispädagogischen Bereich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Vor allem bei der Vorbereitung und Nachbereitung erlebnispädagogischer Projekte hat er einen umfassenden Einblick in alle stationären Bereiche der MA 11 bekommen. Durch die Leitung von ca. 75 Projekten sammelte er Routine darin, mit Kindern und Jugendlichen schnell in Interaktion zu gehen. Die Schaffung einer Vertrauensbasis zu den Minderjährigen, die weder ihn noch die anderen Gruppenteilnehmer kannten, war essentiell für das Gelingen der Turnusse. Diese langjährigen Erfahrungen werden ihm in seiner neuen Aufgabe als Vertrauensperson der Minderjährigen in Fremdunterbringung zu Gute kommen.

Seine zusätzliche Praxis in der Betreuung von Minderjährigen in der Krisenunterbringung und als Einzelbetreuer von Jugendlichen wird für ihn hilfreich sein, wenn er sein Vorhaben, rasch mit den Kindern und Jugendlichen, die in den Wohngemeinschaften und Heimen bzw. Vertragsheimen der Stadt Wien leben, in Kontakt zu treten. Er beabsichtigt, sich in den kommenden Monaten vor Ort ein Bild von den Lebensumständen der Minderjährigen zu machen, sich ihre Sorgen und Probleme anzuhören und ihnen gegebenenfalls als Sprachrohr zu dienen. Als Ombudsmann wird er sämtliche der Kinder- und Jugendanwaltschaft zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Situation der Minderjährigen zu verbessern. Er unterstützt mit diesem Aufgabenschwerpunkt das Team der Kinder- und Jugendanwaltschaft und wird auch im Bereich der Prävention tätig sein.

Durch aktive Kontaktaufnahme mit untergebrachten Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Wohngemeinschaften, sollen Minderjährige über ihre Rechte informiert werden und im Sinne der Partizipation Informationen über Unterstützungsangebote etc. erhalten. Durch den niederschwelligen Zugang und den persönlichen Kontakt im Vorfeld, soll es Kindern und Jugendlichen erleichtert werden, sich im Anlassfall Hilfe zu holen.

Darüber hinaus bedarf es aus Sicht der Kinder- und Jungendanwaltschaft der Festschreibung bestimmter Standards, verbesserter gesetzlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen, sowie der Bereitstellung von zusätzlichem Personal, um Kinderrechte im Kontext Fremdunterbringung verantwortungsvoll zu implementieren.

Nur so kann gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche gehört und ernst genommen werden und Erwachsene dafür Sorge tragen, dass sich die furchtbaren  Geschehnisse, die viele der erwachsenen Hotlineanrufer als Minderjährige erleben mussten, nicht wiederholen.

Die Installierung der Ombudsstelle ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung um zu zeigen, dass Kinderrechte zunehmend ernst genommen werden. Wien ist derzeit das einzige Bundesland, das Minderjährigen in Fremdunterbringung einen eigenen Ombudsmann zur Verfügung stellt - wir hoffen, dass auch andere Bundesländer diesem Beispiel folgen!