
Hat ihr Kind zum ersten Mal einen Ladendiebstahl begangen, bitte keine Panik.
Obwohl auch ein Ladendiebstahl Diebstahl ist und natürlich strafrechtlich verfolgt werden kann, ist beim ersten Mal mit keiner Gefängnisstrafe zu rechnen und auch in der Strafregisterbescheinigung wird es nicht auftauchen, wenn keine Verurteilung stattfindet. Auf keinen Fall sollten Sie sofort einzahlen. Holen Sie sich Hilfe und rufen Sie uns an.
Tel:01/70 77 000