
Es gibt keine rechtliche Grundlage nach der der Bezug von Taschengeldes ihres Kindes geregelt ist.
So ist es ihre Aufgabe die Höhe und die Modalität der Übergabe des Geldes an ihre Kinder festzulegen.
Grundsätzlich aber ist das zur Verfügung stellen von Taschengeld aber pädagogisch sinnvoll.
Kinder und Jugendliche sollen natürlich früh (ca. ab dem Schulalter) lernen mit Geld umzugehen und den erhaltenen Betrag ihren Wünschen entsprechend einzuteilen.
Bei Kinder bis ca 14 Jahren ist es vorteilhaft eine wöchentliche Auszahlung vorzunehmen, später dann in monatlichen Abständen.
Schulsachen und Kleidung etc. sollen nicht vom Taschengeld des Kindes bezahlt werden! Auch wenn ihr Kind manchmal sinnloses von seinem Geld kauft, sollten sie das akzeptieren, was nämlich für sie sinnlos ist, kann für ihr Kind wichtig sein- oder auch nur Spaß.
Die Höhe des Taschengeldes ist von verschiedenen Umständen abhängig:
Aber eines ist mit Sicherheit wichtig:
Halbjährliche "Gehaltsverhandlungen" mit ihrem Kind sind eine gute Möglichkeit etwas über die Ausgaben und die Bedürfnisse ihres Kindes zu erfahren.
Reden sie mit ihrem Kind, lassen sie sie/ihn aufzählen was sie/er denn so alles mit dem Taschengeld bezahlen will, denn vielleicht wissen sie als Eltern gar nicht mehr, was so ein Kinobesuch oder ein Hamburger etc. jetzt kostet.
Sie werden sehen, die Höhe des Taschegeldes werden sie gemeinsam mit ihrem Kind festsetzen können.