In Österreich ist es verboten in der Erziehung Gewalt anzuwenden.

Seit 1974 besteht das Züchtigungsverbot in Schulen.

Seit 1977 das Verbot des Züchtigungsrechts durch Eltern

Seit 1989 ein generelles Verbot von psychischer und körperlicher Gewalt in der Erziehung

Gewalt ist sehr vielfältig. Sie kann durch Vernachlässigung oder Misshandlung erfolgen, aber auch strukturell sein.

 

Unzulässig sind Schläge, Ohrfeigen (auch die g'sunde Watsch'n), auch seelisches Leid ist als Erziehungsmittel untersagt und ungeeignet.
Sie werden aber immer wieder mit Gewalt gegen Kinder konfrontiert sein. Sei es, dass Sie beobachten, wie ein Kind auf der Straße oder in einem Geschäft geohrfeigt wird, sei es dass Sie in Ihrem Wohnhaus Kinder schreien hören.
Versuchen Sie mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und  Ihre Hilfe anzubieten.

Wenn Ihre Bemühungen scheitern, kontaktieren Sie die Jugendwohlfahrtsbehörde, oder auch andere Stellen (Servicetelefon der MAG 11, Schulombudsstelle).

Kindern wird oft nicht geglaubt, wenn sie sich jemandem anvertrauen wollen. Nehmen Sie Kinder ernst und hören Sie auch auf verschlüsselte Botschaften. Meist können sich Kinder selbst keine adäquate Hilfe holen, da sie Angst haben, nach solchen Aktionen oft sprachlos sind, oder dafür keine Worte haben. Wenn Sie einen Verdacht hegen, konfrontieren Sie auf keinen Fall die Eltern damit, suchen Sie sich profesionelle Unterstützung, wie LehrerInnen, SozialarbeiterInnen, Menschen, die das Kind gut kennen, um sich zu beraten.
Suchen Sie jedenfalls professionelle Hilfe.

In unserer Gesellschaft ist die Gewaltbereitschaft viel zu hoch - schauen Sie nicht weg, mischen Sie sich ein, denn Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und können sich nicht wehren.