Scheidung, Besuchsrecht, Unterhalt ... wie geht´s weiter?

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen gibt es viele Dinge zu bedenken. Woran Eltern aber oft nicht genügend denken, sind die Folgen für die Kinder. Es wird über deren Köpfe entschieden, wo sie z.B. künftig wohnen werden, sie verlieren ihre vertraute Umgebung und FreundInnen und nicht zuletzt oft genug einen Elternteil.

Versuchen Sie, im Zuge der Scheidung, Ihr Kind in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen, seien Sie ehrlich zu den Kindern, auch schon ganz kleinen Kindern kann man mit kindgerechten Worten Scheidung und deren Folgen erklären. Suchen Sie Hilfe, um nicht einen jahrelangen Rosenkrieg durchzukämpfen, es wäre für die Psyche Ihres Kindes mit nicht abschätzbaren Folgen verbunden. Es gibt Scheidungsberatungen, oder nehmen Sie Mediation in Anspruch.
Falls Sie die gemeinsame Obsorge gewählt haben, wäre es von Vorteil die gemeinsamen Verpflichtungen auch (weiter) ernst zu nehmen. Sollte die gemeinsame Obsorge Probleme bringen für einen Elternteil, lassen Sie sich von Fachleuten beraten, wie es weitergehen soll.
Wenn nach der Scheidung ein "nicht obsorgeberechtigter Elternteil" ein Besuchsrecht hat, vergessen Sie niemals, dass Sie als Partner zwar jetzt getrennt sind, aber Eltern bleiben Sie weiterhin. Das heißt, dass Sie mit dem anderen Elternteil die Kommunikation aufrechterhalten sollten, vor allem in Fragen, die die Kinder betreffen.
Für Kinder ist es wichtig, dass ein geregeltes Besuchsrecht vereinbart wird, so können sie sich darauf einstellen und auch die Eltern können so besser planen.
Üblich sind alle 14 Tage ein Wochenende, ein Tag zu Weihnachten und Sommerurlaub. Es ist natürlich möglich, jede andere Vereinbarung zu treffen, wenn es z.B. von der Arbeit her oder von einer größeren räumlichen Trennung nicht anders möglich ist. Wichtig ist, dass nicht ungelöste Probleme und Kränkungen zwischen den Eltern das Besuchsrecht beeinträchtigen bzw. verhindern.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss für dieses Unterhalt bezahlen. Rein rechtlich hängen Besuchsrecht und Alimentation nicht zusammen, aber immer wieder reagieren Eltern auf ein Nichtbezahlen der Alimente mit Verweigerung des Besuchsrechtes bzw. wollen keine Alimente bezahlen, wenn sie kein Besuchrecht aus welchen Gründen auch immer ausüben können.
Es ist für Kinder sehr wichtig, dass sie nach der Scheidung den anderen Elternteil regelmäßig sehen können und diese Besuche auch in Ruhe ablaufen, ohne neuerlichem Streit bei der "Übergabe".