
Utl.: Ausmaß an physischer, psychischer sowie sexueller Gewalt an Kindern in Österreich nicht bekannt
Wien (21. 2. 2007 - OTS) - Kinder und Jugendliche können in ihrem alltäglichen Erleben von unterschiedlichen Gewaltformen betroffen sein, die von personalen Gewalthandlungen wie der wirklich ungesunden "Watschn" sowie der Involvierung in den aus der Scheidung der Eltern entstandenen Rosenkrieg.
Erst seit der Neuzeit - das Verbot der Zufügung körperlichen und seelischen Leides (Züchtigungsverbot) wurde 1989 eingeführt - existiert in unserer Kultur so etwas wie Kindheit. Im 19 Jahrhundert war die Hochblüte der Schwarzen Pädagogik, die glaubte, dass Kinder von Geburt an schlecht seien und zum Guten erzogen werden müssten. Erst 1974 wurde in Österreich die körperliche Züchtigung in der Schule verboten, 1977 auch das seit 1811 bestehende Züchtigungsrecht der Eltern.
Die UN-Charta für Kinderrechte entstand 1990 und wurde 1992 vom österreichischen Nationalrat ratifiziert.Nichtsdestotrotz wird Gewalt in der Erziehung nicht selten angewendet so die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits. Ungefähr 30% der Eltern geben ihren Kindern häufiger Klapse und Ohrfeigen und etwa 30% greifen ab und zu, 5-7% sogar häufiger zu schweren Gewaltmitteln, d.h. sie verabreichen eine Tracht Prügel oder schlagen mit Gegenständen.10% verzichten ganz auf die Anwendung körperlicher Gewalt (Wimmer-Puchinger 1991)Damit effiziente Maßnahmen gegen Gewalt an Kindern möglich werden ist es in einem ersten Schritt notwendig über das Ausmaß der Gewalt in und außerhalb der österreichischen Kinderzimmer Bescheid zu wissen. In dieser Studie sollen besonders auch Kinder und Jugendliche zu Wort kommen - weiters sollte auch hinterfragt werden ob die Helfersysteme von den Betroffenen tatsächlich als hilfreich erlebt werden sind oder ob auch in den existierenden HelferInnensystemen Verbesserungen/Veränderungen notwendig sind.