Wiener Jugendanwalt: Schüsse auf spielendes Kind sind Spitze des Eisberges der Kinder- und Jugendfeindlichkeit

Utl.: Im Alltag zeigt sich unsere Einstellung zu Kindern und Jugendlichen

 Wien (12. 06. 2007 - OTS) - Während halb Europa über das Komatrinken von Kindern und Jugendlichen diskutiert, immer wieder die Jugend als rauschgiftsüchtig angeprangert wird und ihr vorgeworfen wird stundenlang vor dem Computer zu sitzen, wird in Wien wieder auf einen achtjährigen Buben beim Spielen geschossen, ärgert sich der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid.

Es kommt - noch - nicht oft vor, dass Kinder angeschossen werden, aber: Tagtäglich werden in den Wohnhausanlagen Kinder und Jugendliche wegen ihres Spieles oder des Betretens des Rasens beschimpft, bedroht, fotografiert, etc. Deren Eltern werden als Erziehungsversager abgestempelt.

Langsam, schleichend hat sich die Situation von Kindern und Jugendlichen verschlechtert: Ruhe und Disziplin werden eingefordert, obwohl alle Welt weiß, dass das Spiel der Kinder für deren gesundes Aufwachsen so wichtig ist. Wen wundert es, dass daher die jungen Menschen mit Flucht aus der Realität durch Alkohol, Drogen und Gewalt reagieren. "Als Jugendanwalt habe ich bei sehr vielen Mieterversammlungen teilgenommen, die als wichtigsten Tagesordnungspunkt den Lärm der spielenden Kinder hatten. Fazit: Selbst Eltern, deren Kinder bereits erwachsen sind und die früher auch gelärmt haben, sind gegenüber der heutigen Kindergeneration unerbittlich."  Härteste Maßnahmen seien angesagt, Hausordnungen von Wohnhausgenossenschaften (z.B. GESIBA) verbieten von vornherein das Spielen mit Bällen (auch Softbällen) und das Betreten von Grünflächen.

Wir müssen umdenken, so der Jugendanwalt, denn noch haben wir keine Zustände wie in Paris oder London, wo Gewalt und Jugendkriminalität als Antwort der Jugend bereits den Alltag bestimmt. "Wir müssen jene Menschen zum Schweigen bringen, deren Hauptanliegen es scheint Kinder und Jugendliche durch psychische und physische Gewalt zu brechen. Dies gilt besonders im Bereich des Kinderspiels in Wohnhausanlagen", schloss Jugendanwalt Schmid.