
Utl.: Weder Verbot noch die derzeitige Situation sind zufriedenstellend
Wien (16. 5. 2008 - OTS) - Das "Kleine Glückspiel", also das "Casino des kleinen Mannes", ist in Österreich unterschiedlich geregelt. Erlaubt ist es in Wien, Kärnten, Steiermark und Niederösterreich, in den restlichen Bundesländern verboten. In Wien ist dieses Spiel erlaubt, die entsprechenden Regelungen kompliziert und nicht sehr zielführend. Besonders die Praxis jedoch ist mehr als unzufriedenstellend. Im Wiener Veranstaltungsgesetz hat schon im Jahre 1981 der Gesetzgeber betont, dass nur geringe Einsätze (heute max.50 Cent) und geringe Gewinne (heute max. 20 Euro) zulässig sein sollen, denn höhere Einsätze und Gewinne unterliegen dem Glückspielmonopol. Die derzeit genehmigten Automaten aber führen diese Regelung ad absurdum. Laut Jugendschutzgesetz ist das Spielen unter 18 Jahren verboten. Es ist aber für Jugendliche leicht möglich zu spielen, und zwar in den in Wien so oft zu findenden kleinen Räumen, die kein Betreuungspersonal haben und daher eine Kontrolle nicht möglich ist.
Der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid hat daher folgende Forderungen im Sinne des Jugendschutzes: - Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Veranstaltungsgesetzes sind einzuhalten- Zusätzlicher Jugendschutz: Nur nach Ausweiskontrolle durch Betreuungspersonal ist der Automat freizugeben (= auch Spielerschutz, da man Spielsüchtigen den Zugang verwehren kann)- Umprogrammierung der derzeit verwendeten Automaten auf kleine Gewinn- und Verlustbeträge (z.B. Verbot von Automatiktasten) - Schließung der kleinen, oft an Gaststätten angehängten Glückspielräume Der Vorschlag, das kleine Glückspiel in Wien abzuschaffen geht insofern ins Leere, dass gerade für Jugendliche eine kontrollierter Zugang für Erwachsene besseren Jugendschutz bedeutet. Wäre das Spiel verboten ist überhaupt keine Kontrolle im Sinne des Jugendschutzes möglich. "Wir dürfen weder in das eine Extrem fallen und den Jugendschutz vernachlässigen, noch das andere Extrem - das gänzliche Verbot - bevorzugen. Jugendschutz ist nicht einfach und daher entsprechen einfache Lösungen nicht dem Jugendschutz", so abschließend Jugendanwalt Schmid.