Utl.: Begleitforschung - bei der auch Kinder zu Wort kamen - bewertet Kinderbeistände als Unterstützung und Entlastung für Kinder

Wien (2. 9. 2008 - OTS) - Scheidung und Trennung wird meist als eine Angelegenheit betrachtet, die sich Frau und
Mann miteinander ausmachen - im günstigsten Fall einvernehmlich.
Oft genug kommt es im Umfeld einer Trennung aber auch zur regelrechten "Abrechnung" bei denen
Gefühle von Hass, Enttäuschungen und Ängste dazu führen, dass einvernehmliche Lösungen undenkbar
zu sein scheinen.
Oft genug geht dabei das betroffene Kind im Dickicht der Aktenberge unter und werden Kinder von ihren
Eltern mitunter als Schachfiguren im Kampf gegen den jeweils anderen missbraucht.
Obsorge und Besuchsrechtsregelungen werden noch immer - trotz gesetzlicher Verbesserungen - als
"Elternrechte" begriffen und entweder von den Eltern alleine beschlossen oder in anderen Fällen von
PflegschaftsrichterInnen nach mehr oder weniger langwierigen Prozessen quasi von außen "verordnet".
Nach einem Obsorgestreit im Jahr 2006, der durch alle Medien ging, sah das BM für Justiz ebenfalls
Handlungsbedarf und installierte eine Arbeitsgruppe in der viele  ExpertInnen u.a. auch die Kinder- und
JugendanwältInnen sich darüber einig waren, dass das derzeitige Prozedere für Kinder nicht wirklich
optimal ist. Versucht wurde der bestehenden Erwachsenen- Orientierung eine kindzentrierte Sicht
entgegen zu setzen.

Wie erleben Kinder die Trennung der Eltern?
Wie können ihre Ängste besprochen, ihre Wünsche berücksichtigt werden?
Welche Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern in Trennungs- und Obsorgefragen gibt es?
Wie kann das juristische Verfahren kindgerechter organisiert werden? Wie kann Eskalationen eines
Kampes ums Kind frühzeitig vorgebeugt werden?

Erfreulicherweise wurde neben anderen Punkten auch unserer Forderung nach Installierung eines
Kinderbeistands stattgegeben und in Kooperation mit dem BM für Justiz und dem BM für Gesundheit,
Familie und Jugend ein Pilotprojekt Kinderbeistand an vier Standorten (Wien, Eisenstadt, Salzburg,
Vorarlberg) von Jänner 2006 bis Juli 2008 durchgeführt

Ein Kinderbeistand kann vom Gericht "von amtswegen" oder auf Antrag der Eltern, der Jugendwohlfahrt
oder anderen bestellt werden und fungiert als "Sprachrohr", "Stützer" und "Beschützer", als
Berichterstatter, Übersetzer und Fürsprecher für die in den Rosenkrieg der Eltern involvierten Kinder. Die
dafür entwickelte Projektskizze wurde unter der Federführung der Österreichischen Kinder- und
JugendanwältInnen ausgearbeitet.

Nun liegt das Ergebnis der Begleitstudie am Tisch und erfreulicher weise sagt diese aus, dass in der
Mehrzahl der Fälle Kinder durch ihren Kinderbeistand Unterstützung und Entlastung erfahren konnten.
Nun gilt es dieses positive Projekt gesetzlich zu verankern, damit Kinder auch einen Rechtsanspruch auf
einen eigenen Kinderbeistand haben und damit die Sicht und die Befindlichkeit der Kinder in den
Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen rückt.

Aber wie schon angesprochen, ist dies nur ein Punkt unseres Maßnahmenkatalogs (siehe Positionspapier
der Österreichischen Kinder-und JugendanwältInnen). Neben der Installierung eines Kinderbeistands sind
der Außergerichtliche Familienausgleich im Vorfeld zum Gerichtsverfahren und der bedarfsgerechte
Ausbau von Besuchsbegleitung weitere wichtige Instrumente zur Verbesserung der Situation von Kindern
in "stürmischen Zeiten"

Da sich ja alle ExpertInnen einig sind, dass es Reform- und Handlungsbedarf bedarf zugunsten der
betroffenen Kindern und Jugendlichen gibt, sollte einer Realisierung der vorgeschlagenen Punkte nichts
im Wege stehen.

Zahlen:
lt. Statistik Austria gab es 2007  in Österreich 20.516 Scheidungen mit insgesamt 21.061 betroffenen
Kinder und Jugendlichen (davon 11.338 unter 14 Jahre, 15.031 unter 18 Jahre).
Nicht enthalten sind Lebensgemeinschaften