
Wer auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern ernst nimmt, muss Geld und Ressourcen für Kinder und Jugendliche zur erfügung stellen
Utl.: Kinder- und Jugendhilfegesetz NEU
Wien (10. 6. 2009 - OTS) - Besorgt nehmen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die aktuellen Entwicklungen in der Jugendwohlfahrt zum wiederholten Male zum Anlass, darauf hinzuweisen: "Wer die Bedürfnisse und Rechte von Kindern ernst nehmen will, Geld und Ressourcen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen muss."
In den letzten Wochen stand die Jugendwohlfahrt auf Grund des tragischen Falles "Luca" im Mittelpunkt. Von außen möchten wir den Fall weder kommentieren noch allfällige Versäumnisse analysieren und trotzdem auf einen - aus unserer Sicht - generellen und zumindest mitursächlichen Missstand hinweisen: Die Schere zwischen der Zunahme an sogenannten "Problemfamilien" und den abnehmenden bzw. unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen für eine adäquate Hilfestellung für Kinder- und Jugendliche (bzw. deren Familien) wird immer größer. Diese Schere geht vor allem in der Jugendwohlfahrt deutlich spürbar auf - genau in den für das Kindeswohl verantwortlichen Behörden.
Unter anderem durch das Einfrieren der Budgetmittel in Bereichen der Jugendwohlfahrt kann die steigende Zahl an benachteiligten Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend unterstützt werden. Prekäre Arbeitsverhältnisse, steigende Arbeitslosigkeit, latente und manifeste Armut verschärfen die Situation massiv und erhöhen die Schwierigkeit für eine ganzheitliche und gesundheitsfördernde, individuelle und familiäre (Über-)Lebenssicherung.
Die JugendwohlfahrtsmitarbeiterInnen klagen, nur mehr absolute Krisenfälle in einem fachlich nicht zu vertretenden Mindestausmaß "betreuen" zu können und weniger akute Fälle
"kaum beachten" zu können.
Von präventiven Angeboten zur Vermeidung von Krisen und beratender Hilfestellung bis zu notwendiger Vernetzungsarbeit... ganz zu schweigen. Sämtliche VertreterInnen des psychosozialen Netzes (Jugendwohlfahrt, Jugendarbeit, Beratungsstellen, Kinderbetreuung, SchulpsychologInnen, BeratungsleherInnen etc.) schätzen die Situation dramatisch ein und gelangen an- bzw. über die Grenzen ihrer eigenen Kapazitäten.
Aber Kinder/Jugendliche haben Rechte.
Z. B. das Recht auf Gesundheit, das Recht auf sichere existenzielle Bedingungen, das Recht auf Bildung, das Recht auf soziale Versorgung, das Recht auf Schutz vor Gefahren, Gewalt, Vernachlässigung, existenzieller und psychischer Not, ...(siehe u.a. Konvention über die Rechte des Kindes und alle Jugendwohlfahrtsgesetze Österreichs). Diese Rechte werden immer weniger beachtet. Die geltenden Gesetze reichen scheinbar nicht (mehr).
Doch erst das Wahrnehmen der individuellen Bedürfnisse und die Umsetzung der dazu nötigen Maßnahmen erfüllen die österreichischen Gesetze und die Rechte des Kindes vollinhaltlich schützend und existenzsichernd.
Die von den Kinder- und Jugendanwaltschaften schon lange geforderte
* Weiterentwicklung der Qualität in der Jugendwohlfahrt
* der kind- und jugendgerechte Vollzug der Gesetze und
* die rasche Erneuerung der Jugendwohlfahrtsgesetze des Bundes und der Länder wird von Jahr zu Jahr hinausgezögert - mit fatalen Folgen, wie wir leider feststellen müssen.
Oft sind es lebensgeschichtliche Ereignisse - wie der Tod einesElternteils, ein Unfall, eine Scheidung, der Verlust der Arbeit, Alkoholmissbrauch oder drohende Delogierung - die Familien in schwere Krisen stürzen. Hilferufe von Kindern und Familien müssen rechtzeitig gehört, verstanden und mit ausreichenden Mitteln beantwortet werden. Dazu zählen in erster Linie eine effiziente Jugendwohlfahrt, mit ausreichenden, engagierten, motivierten SozialarbeiterInnen, mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, Zeit für Reflektion und Supervision nach klaren, fachlichen Standards.
Als Kinder- und JugendanwältInnen weisen wir auf diesen Notstand hin und appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen Österreichs und aller Bundesländer weitere Gefährdungen sofort zu minimieren.