
Kinder leicht - Recht schwer
Utl.: 20 Jahre UN-Konvention über die Rechte des Kindes
Wien (2. 7. 2009OTS) - Vor 20 Jahren, im Jahr 1989, wurde von den Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Seit der Ratifizierung durch die Republik Österreich im Jahr 1992 ist die "Kinderrechtskonvention" die wichtigste Arbeitsgrundlage der neun Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs.
ABER ....
Welche Hilfe brauchen Kinder?
Hon. Prof. Dr. Udo Jesionek
Welche Bedeutung haben die Kinderrechte für ein kind-gerechtes Österreich?
Georgios Moschos, Kinder- und Jugendanwalt Griechenlands Vorstandsmitglied von ENOC (European Network of Ombudspersons for Children)
Wie weit ist die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich gediehen? Andrea Holz-Dahrenstaedt, Kinder- und Jugendanwältin Salzburg
Um all das dreht sich die Veranstaltung "20 Jahre UN-Konvention über die Rechte des Kindes", zu der Mag.a Barbara Prammer, Präsidentin des Nationalrats, am
Dienstag, 30 Juni 2009, 16 bis 19 Uhr
ins Palais Epstein, 1010 Wien
einlädt.
Christine Marek, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, unterstützt diese Veranstaltung und Christoph Feurstein, ORF, moderiert diesen Nachmittag zu den Rechten von Kindern in Österreich
Kinder leicht - Visionen 2020
20 Jahre sind ein guter Grund, die Entwicklungen der Kinderrechte in Österreich zu resümieren. Aber viel bedeutsamer ist es, über die Zukunft der Umsetzung der Kinderrechte in Österreich nachzudenken....
Was brauchen Österreichs Kinder und Jugendliche 2020? Welche Vision eines kinder- und jugendgerechten Österreichs haben wir, die Politik, die Medien, die Gesellschaft?
Wir schreiben das Jahr 2020 - Wir, die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, träumen von einem kind- und jugendgerechten Österreich ....
· die Kinderrechte sind in der österreichischen Bundesverfassung und in allen Landesverfassungen verankert
· Kinder-/Jugendrechte-Monitoring ist durch gesetzliche Grundlagen, personelle Ressourcen und geeignete Methoden flächendeckend und nachhaltig etabliert
· Kinder-/Jugendgerechtigkeits-Prüfungen weisen Politik, Verwaltung, Behörden, Sozialpartner, NGOs,... laufend auf die Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen hin und unterstützen beim Beachten der Kinderrechte
· das generalüberholte und zeitgemäße Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sichert mit Budgeterweiterungen Existenz und Wohlbefinden für alle Kinder/Jugendlichen, deren Bedürfnisse in den Familien nicht ausreichend gewahrt werden
· das bundesweite Kinder-/Jugendanwaltschafts-Gesetz stärkt die Kinder- und Jugendanwaltschaften und erlaubt die Wiederaufnahme in den Kreis der Vollmitglieder des Europäischen Netzwerks der Kinder-und Jugendanwaltschaften (ENOC)
· die Forschungsoffensive zu Kinder- und Jugendfragen löst das Dilemma mangelnder kinder- und jugendrelevanter Zahlen, Daten und wissenschaftlicher Untersuchungen
· die Empfehlungen des Kinderrechte-Ausschusses der Vereinten Nationen und des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Kinderrechte in Österreich (Young Action Plan YAP) wurden ernsthaft und spürbar umgesetzt
· Kinder und Jugendlichen beteiligen sich in allen sie betreffenden Angelegenheiten in Familie, Schule, Gemeinde, Gericht, Jugendwohlfahrt, Freizeitbereichen,....
· Gewalt an Kindern/Jugendlichen ist eliminiert. Der Opferschutz wurde durch verbesserte Gesetze, Jugendwohlfahrtsmaßnahmen, pädagogisch-therapeutische Angebote und österreichweite Bewusstseins-Kampagnen deutlich verstärkt und ist europäisches Vorbild
· es gibt keine Minderheit in der Minderheit mehr - Kinder/Jugendliche, ob schwarz oder weiß, mit oder ohne (bemerkbarer) Behinderung, mit oder ohne Dialekt/Akzent, mit oder ohne Eltern(teile),.... sind gleichberechtigte und unstigmatisierte österreichische Kinder
· die österreichische Justiz ist kind- und jugendgerecht - Gesetze, (rehabilitative und sozialpädagogische) Maßnahmen und Einrichtungen sind im Einklang mit Europäischen Standards
· Österreich ist Vorbild und wirkt international führend mit bei Initiativen zur Eindämmung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderpornografie, Kinderarbeit, Kindersoldaten
· die Bildungsreform ist umgesetzt - jedes Kind geht gerne bis zur 12. Stufe in die Schule. Jedes Kind lernt freiwillig, um seine Talente auszubauen und teilt mit seinen MitschülerInnen (und LehrerInnen) die Freude am selbstständigen und kooperativen Arbeiten in geistigen, handwerklichen und musischen Fächern
· jedes Kind, jede/r Jugendliche ist von Geburt an durch die Grundsicherung existenziell abgesichert (sowohl finanziell als auch sozialversichert) - kein Kind, kein/e Jugendliche/r lebt in Armut oder an der Armutsgrenze
· Freiräume für Kinder und Jugendliche sind selbstverständlich (abgesichert durch geeignete Gesetze) in Wohnsiedlungen und Grünvierteln, in Städten und Dörfern, im Winter und im Sommer · es gibt einen passenden Arbeitsplatz für jede/n Jugendliche/n · Prävention ist als kostengünstigste Maßnahme in Pädagogik, außerschulischer Jugendarbeit, Kindergartenpädagogik, Jugendwohlfahrt, ... anerkannt und in allen kinder- und jugendrelevanten Arbeitsgebieten inhaltlich und finanziell abgesichert
· die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden von allen Medien gewahrt - "Kinder kommen vor", aber nicht nur als Opfer, Täter oder Star, sondern als wertvolle, gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft
. Kinder und Jugendliche sind Träger ihrer Rechte - und das stellt niemand (mehr) in Frage.