Kinderrechte im Fall der beiden 8-jährigen Kinder wieder einmal mit Füßen getreten

Utl.: Österreichische Jugendanwälte fordern Kinderrechte in die Bundesverfassung
     

Wien (7. 10. 2010 - OTS) - Anlässlich der gestern und heute stattfindenden Hebsttagung aller österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen in Wien stellen diese fest:

Die Rechte der Kinder, egal in welchem Land sie geboren sind, dürfen in Österreich wie im konkreten Fall der beiden Geschwister nicht mit den Füßen getreten werden. Die Kinder- und JugendanwältInnen aller Bundesländer verurteilen die unmenschliche, den Kinderrechten krass widersprechende Vorgangsweise.

Schon im Fall des 16-jährigen Burschen, der sich vor kurzer Zeit in der Schubhaft in Wien das Leben genommen hat, haben die Kinder- und JugendanwältInnen Ministerin Fekter aufgefordert, keine Minderjährigen in Schubhaft zu nehmen.

Der Gipfel der Kinderfeindlichkeit wie er sich im konkreten Fall manifestiert, wird durch die Ausnützung der familiären Extremsituation (Erkrankung der Mutter) erreicht.

Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern zum wiederholten Mal die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos in die österreichische Bundesverfassung aufzunehmen, damit Kinderrechte in Österreich für alle Kinder Wirklichkeit werden.