Kinderrechte: Wr. Jugendanwälte gegen den Beschluss des absolut unvollständigen und fehlerhaften Verfassungsgesetzes 
Utl: Die Kinderrechtskonvention wird  damit in ihrem Inhalt untergraben

Wien (18. 1. 2011 - OTS): Am kommenden Donnerstag, dem 20.1.2011 wird der Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz zum Thema Kinderrechte beschließen.

Mit dem Hinweis, dass die meisten Inhalte der Kinderrechtskonvention in Österreich bereits Gesetzeskraft haben, wird den Menschen vorgegaukelt, dass auch jene Kinderrechte gesichert seien, die nicht im Verfassungsgesetz stehen.
Dem ist nicht so:
Die Bereiche Gesundheit, Bildung und Freizeit sind dezidiert nicht gesichert und können daher in Zukunft auch nicht eingeklagt werden. „Diese falsche Interpretation in der Öffentlichkeit ist unerträglich“, stellt Wiens Jugendanwalt Anton Schmid klar.

Besonders kritisierenswert findet die Wiener Jugendanwältin Monika Pinterits den Artikel 7 des Gesetzesentwurfes, der es jederzeit ermöglicht, viele Kinderrechte im Einzelfall wieder aufzuheben.

Schon jetzt preisen die meisten Parteien die Verankerung der Kinderrechte mit dem vorliegenden Verfassungsgesetzesentwurf als herausragende Leistung und einem Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte an. Tatsache aber ist, so Jugendanwältin Pinterits, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich nur einige Kinderrechte verankert und einige von diesen auch jederzeit im Einzelfall wieder aufgehoben werden können.

Das Gesetz entspreche nicht der Absicht der  UN-Konvention über die Kinderrechte, sondern sei inhaltlich ein völlig oberflächliches und unsystematisches Machwerk, resümiert Jugendanwalt Schmid.