
Wr. Jugendanwalt Schmid: Kleines Glückspiel in Wien kann nicht verhindert werden!
Utl.: Bund stellt Automaten in Wien auf - auch ohne Genehmigung der Stadt Wien
Wien (23. 08. 2011 - OTS) - Der Wr. Jugendanwalt Anton Schmid stellt mit Verwunderung fest, dass derzeit die wildesten Gerüchte über die Zukunft des Glückspiels in Wien kursieren. Dabei ist die bundesgesetzliche Grundlage klar und im Glückspielgesetz, das bereits in Kraft ist, genau beschrieben.
Egal wie der Entwurf für das Glückspiel der Stadt Wien aussieht, eines ist klar:
Die Republik Österreich - also der Bund - also das Finanzministerium - hat sich im neuen Glückspielgesetz das Recht vorbehalten, österreichweit 2500 Video-Lotterie-Terminals (VLT) aufzustellen, daher auch in Wien. Dieses Recht hat der Bund ohne die Bundesländer zu befragen, ob sie damit einverstanden sind oder nicht.
VLT sehen genauso aus wie Glückspielautomaten, sie zeichnen sich nur durch einen (von außen nicht sichtbaren) Unterschied aus: Bei den VLT wird die Entscheidung ob man als Spieler gewinnt oder nicht, nicht im Apparat getroffen, sondern durch einen zentralen Rechner, der sich ganz woanders befindet.
Der Bund hat sich die Lizenzen für diese VLTs selbst vorbehalten, kein Bundesland darf solche Automaten aufstellen.
Bei den sogenannten Länderauspielungen (Kleines Glückspiel) dürfen nur solche Glückspielapparate verwendet werden, bei denen die Entscheidung über Gewinn oder Verlust ausschließlich im Automaten selbst getroffen werden. Die Regelung dieser Ausspielungen kann jedes Bundesland selbst gestalten.
Neben noch zahlreichen anderen Bestimmungen ist aber eines klar: Auch wenn die Stadt Wien auf die Länderausspielung verzichtet, so wie es der Landesparteibeschluss der SPÖ Wien fordert, wird es jede Menge VLTs in Wien geben. Ob das nun die SPÖ, die Grünen oder die Landesregierung, etc. wollen oder nicht.
"Der Traum vieler Menschen von einem glückspielfreien Wien geht nicht in Erfüllung. Der Bundesgesetzgeber hat dafür gesorgt und lässt sich nicht durch Bundesländer daran hindern, das Glückspiel duch VLTs anzubieten!", so abschließend Jugendanwalt Schmid.