
erstellt von: Verein Selbstlaut, Call 4 Girls&Boys, Männerberatung, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Die außerschulische Zeit, sprich die Freizeit, wird von Kindern und Jugendlichen gerne mit sportlichen Aktivitäten verbracht. Ein Umstand, der sehr begrüßenswert ist und wofür Organisationen auch von Bund und Ländern gefördert werden. Meistens sind die dortigen TrainerInnen sehr bemühte, oft selbst in dem Verein groß gewordene Männer und Frauen, die diese Tätigkeit ehrenamtlich oder für eine symbolische Aufwandsentschädigung mit hohem Engagement ausführen.
Leider gibt es aber auch Erwachsene, die diese Funktion ausnützen. Die Abhängigkeit und Unwissenheit der ihnen Anvertrauten wird vorsätzlich oder aufgrund einer latenten Persönlichkeitsproblematik verwendet, um sie in ihrer sexuellen Integrität zu schädigen.
Seit 10 Jahren ist die Soforthilfe der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Anlaufstelle für betroffene Kinder/Jugendliche und ihre Bezugspersonen. In dieser Zeit gab es Meldungen und Beschwerden, die strafrechtliche Belange beinhalteten, die auch zur Anzeige gebracht wurden. Aber die Befassungen betrafen auch Grenzverletzungen, die zwar keinen Straftatbestand darstellten, bei denen jedoch ein Verstoß gegen die ethischen Grundsätze vorlag und es waren die unterschiedlichsten Sport- und Freizeitvereine betroffen.
Aufgrund dieser Einzelfälle wuchs die Gewissheit, dass es nicht nur effektive Unterstützung für Betroffene und involvierte Vereinsverantwortliche braucht, sondern dass dies auch in den einzelnen Vereinen verbindlich verankert werden muss. Zur Vermeidung sexueller Übergriffe ist es notwendig, bereits präventiv als Verein sich mit der Thematik Sexualität – Grenzverletzungen – sexuelle Übergriffe durch TrainerInnen und FunktionärInnen vertraut zu machen.
Eine Erkenntnis ist auch, dass es sehr von der Haltung und Struktur eines Vereins und der übergeordneten Stellen abhängt, ob dem betroffenen Kind/Jugendlichen oder dem Erwachsenen geglaubt wird, ob solche Meldungen eher bagatellisiert oder doch ernst genommen werden und ob auch notwendige Konsequenzen erfolgen oder das Kind/der Jugendliche den Verein verlassen muss. Daher hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Fachleute eingeladen, um gemeinsam ein umfassendes Konzept zu entwickeln. Diesem Arbeitskreis gehören an:
· Angelika Trabe vom Verein Selbstlaut
· Margit Straka und Liliane Freundorfer von Call4girls & Boys – Hilfe bei Diskriminierung und sexueller Gewalt im Sport
· Hubert Steger als Vertreter der Männerberatungsstelle Wien
· Peter Wanke für die Kinder- und Jugendanwaltschaft
Im Folgenden sollen die Ergebnisse präsentiert werden. Beginnend bei der Vermittlung einer notwendigen Bewusstheit und einem Basiswissen zum Thema Sexualität und sexuelle Übergriffe, umfasst das Konzept in weiterer Folge Präventionsmaßnahmen und auch Interventionsschritte nach Verdachtsäußerungen und bei erwiesenen sexuellen Übergriffen. Es werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie vereinsintern und mit Unterstützung durch externe Fachleute diesem heiklen, aber wichtigen Bereich begegnet werden kann.
Entscheidend ist, ob die einzelnen Vereinsverantwortlichen und übergeordneten Gremien die Wichtigkeit der fachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema erkennen und aufgreifen. Es sind auch politische Signale notwendig, die dafür sorgen, dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen in den Vereinsaktivitäten umfassend ernst genommen wird und Organisationen gefördert werden, die dies umsichtig und nachhaltig umsetzen.
Das vorliegende Konzept versteht sich als wesentlicher Schritt in Richtung Prävention von sexualisierten Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche. Vereine, die sich dem Konzept verpflichten können im Sinne eines „Gütesiegels“ zeigen, dass anvertraute Kinder und Jugendliche ganzheitlich gesehen werden und neben allen wichtigen sportlichen Bereichen, deren Schutz sehr ernst und wichtig genommen wird.
2.1 Definition
Mit sexuellen Übergriffen sind alle Handlungen gemeint, die die Persönlichkeit, die Intimität, die Integrität und Sexualität eines Kindes, Jugendlichen oder auf dieser Entwicklungsstufe befindlichen Menschen dazu verwenden, um eigene Sexualität und Gefühle von Macht zu befriedigen. Sexuelle Übergriffe sind immer geplant und gehen mit Geheimhaltung einher.
Dies trifft zu:
· egal, ob dabei berührt wird oder nicht (z.B. durch Worte oder Blicke)
· bei versteckten oder ganz offensichtlichen Handlungen
· wenn nur „leichte“ oder extreme Taten gesetzt werden, z.B. Vergewaltigung
· genauso durch Pornographie mit Kindern unter Verwendung von Medien wie Internet, Handy, etc.
Es können Mädchen wie Buben aller Altersstufen betroffen sein.
Sexuelle Übergriffe werden hauptsächlich von Männern, aber auch von Frauen und Jugendlichen beiderlei Geschlechts verübt. Die TäterInnen können jeglicher Religion, Gesellschaftsschicht oder Nation angehören.
Am häufigsten gehen sexuelle Übergriffe von Personen innerhalb des sozialen Umfeldes aus. Dazu zählen Freizeit- und Sportvereine, da dort Vertrautheit und Autoritätsverhältnisse bestehen und ausgenutzt werden können.
Sexuelle Grenzverletzungen werden auch gegenüber erwachsenen Frauen und Männern ausgeübt.
2.2 Prävention
Prävention wird umfassend verstanden und teilt sich in drei Bereiche:
· Primäre Prävention ist dadurch gekennzeichnet, dass mit ihrer Hilfe das Auftreten sexueller Übergriffe verhindert bzw. verringert werden soll.
· Sekundäre Prävention befasst sich dagegen mit Maßnahmen zur Aufdeckung und frühzeitigen psychosozialen Unterstützung der Opfer von sexualisierter Gewalt.
· Unter tertiärer Prävention ist schließlich eine adäquate Nachversorgung von Betroffenen und deren Angehörigen gemeint, um die negativen Folgen und Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten.
Prävention, wie der Arbeitskreis sie versteht und für die sich Sportvereine auch verantwortlich fühlen müssen, setzt auf allen Ebenen an. Vor allem auf der sekundären und tertiären Ebene ist es sinnvoll, externe Einrichtungen hinzu zu ziehen, die auf die Beratung und Unterstützung von Betroffenen spezialisiert sind.
2.3 Sexueller Missbrauch kommt überall vor, auch im Sport
Neben der Erfahrung von Opferberatungsstellen gibt es auch in der Fachliteratur Hinweise auf diese Realität: „Dass sexualisierte Gewalt im Sport vorkommt, kann inzwischen als ein wissenschaftlich erwiesener Fakt betrachtet werden ...“ (vgl. Müller, 2007; Klein & Palzkill, 1998).
Personen, die sexuelle Übergriffe verüben, sind meist hoch manipulativ im Umgang mit ihren Opfern. Sie verstehen es auch sehr gut, die Wahrnehmungen von Personen, die evt. etwas gemerkt haben könnten oder die Verdacht schöpfen, zu vernebeln. TäterInnen sind daher nicht sofort zu erkennen.
2.4 Kinder lügen selten bei sexuellen Übergriffen
Daher ist es wichtig, ihnen Glauben zu schenken. Ein ausreichendes Wissen über kindliche Sexualität, kindliche Entwicklung und Bewältigungstrategien von Kindern bei belastenden Ereignissen ist in dieser Situation sehr hilfreich.
2.5 Sensibilisierung
Personen, die in Sportvereinen arbeiten, Kinder und Jugendliche betreuen, anleiten und begleiten sollen ausreichendes Wissen über Formen von sexuellen Übergriffen haben. Das erst schafft ein Bewusstsein für die Komplexität dieser Art von Gewalt und der Dynamik, die ein real auftretender sexueller Übergriff auslösen kann. Zur Sensibilisierung gehört auch der aktive und offene Umgang mit dem Thema.
3.1 Kompetenz
Die Kompetenzen und Zuständigkeiten sollten im Verein klar geregelt sein. Sinnvollerweise ist eine Ombudsperson für alle Beschwerden oder Anfragen hinsichtlich sexuell grenzverletzendem Verhalten zu bestellen. Grundsätzlich gilt es, bei einem sexuellen Übergriff erstmal Ruhe zu bewahren, sich Hilfe von außen zu holen und dann entsprechend zu handeln.
3.2 Sensibilität im Umgang
Alle Personen, die mit verübter sexueller Gewalt konfrontiert sind, werden merken, dass Gefühle von Verwirrung, Unsicherheit, Angst, Zweifel, Wut ... usw. auftreten. Es ist wichtig, diese Gefühle ernst zu nehmen, um sie angemessen interpretieren zu können. Voreilige Entscheidungen, die zu sehr von den Gefühlen geleitet sind, sollten vermieden werden.
3.3 Transparenz
Eine Haltung, dass sexuelle Übergriffe im Verein weder geduldet, noch bagatellisiert werden und der offene und aktive Umgang bei Verdachtsfällen schaffen Sicherheit.
Das Thema Prävention von sexuellen Übergriffen in Sportvereinen ist in der Aus- und Fortbildung zu verankern.
4.1 Ausbildung
Dazu zählen Ausbildungen an Universitäten, Fachhochschulen und den österreichischen Bundessportakademien. Besonders hervorzuheben sind Aus- und Fortbildungen im Kinder- und Jugendsport.
4.2 Fortbildungen und Maßnahmen im Verein
4.2.1 Workshops zur Sensibilisierung für VereinsfunktionärInnen und TrainerInnen
4.2.2 Spezielle Fortbildungen für Ombudspersonen im Verein
Verantwortliche Ombudspersonen im Verein brauchen spezielle Fortbildungen und Informationen um Kinder und Jugendliche adäquat zu betreuen und bei vorhandenem Verdacht ausreichend Wissen über mögliche weitere Schritte zu haben.
Dazu gehört ein Basiswissen über:
· kindliche Sexualität und Entwicklungspsychologie
· Prävention
· Definitionen und rechtliche Bestimmungen von sexuellen Übergriffen
· Umgang bei einem Verdacht
· Dynamiken, die hinter einem Übergriff stehen
· Interventionsschritte bei einem erwiesenem Übergriff
· Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Fachstellen
· vereinsinterne Reorganisationsschritte nach sexuellen Übergriffen
Für Ombudspersonen sollten regelmäßige Vernetzungstreffen stattfinden, in denen sie sich mit ExpertInnen austauschen können.
4.3 Grundsätzliche Präventionsmaßnahmen im Verein
· Verpflichtung der TrainerInnen eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben (siehe Anhang Richtlinien für TrainerInnen)
· Einholen von Informationen bei einer Neueinstellung (z.B. Strafregisterauszug)
4.4 Prävention durch Information an die SportlerInnen
Informationen sollen altersgemäß an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern weitergegeben werden. Kinder und Jugendliche sollen auch Bescheid darüber wissen, dass es in ihrem Verein eine Ansprechperson gibt.
5.1 Intervention bei Verdacht
5.1.1 Grundsätzliches:
Wenn der Verdacht auf sexuelle Übergriffe an Kindern oder Jugendlichen besteht, geraten meist alle Beteiligten unter großen Handlungsdruck. Der Spannungsbogen reicht vom Bagatellisieren auf der einen, bis zum Dramatisieren auf der anderen Seite. Die Versuchung wegzuschauen und die Übergriffe nicht wahrzunehmen ist groß. Dem gegenüber steht das Bedürfnis, betroffene Kinder oder Jugendliche sofort zu schützen und den Täter/die Täterin möglichst schnell einem gerechten Urteil zuzuführen.
Konfrontiert mit sexuellen Übergriffen entstehen Ohnmacht und Verunsicherung. Die Möglichkeit von weiteren Übergriffen macht Angst. Doch vor übereiltem Handeln ist zu warnen. Überreaktionen, ungeplantes und in seinen Folgen nicht überdachtes Vorgehen, führt in den meisten Fällen zu massiven weiteren Traumatisierungen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen und verhindert eine nachhaltige Beendigung der Übergriffe, da die TäterInnen meist aus dem direkten sozialen Umfeld des Kindes oder Jugendlichen stammen.
Deshalb ist es wichtig, so schwer es auch fällt:
· Ruhe zu bewahren!
· Trotz allen heftigen, vielleicht widersprüchlichen Gefühlen ist es wichtig, sich der eigenen Rolle bewusst zu bleiben. Man ist nicht Mutter oder Vater des Kindes, weder PrivatdedektivIn noch TherapeutIn, weder PolizistIn, noch RichterIn, sondern Ansprechperson und damit mögliche Vertrauensperson des betroffenen Kindes, des/der betroffenen Jugendlichen.
· Niemand kann alleine sexuelle Gewalt an Mädchen und Burschen beenden. Dazu braucht es immer ein Netzwerk. Deshalb so bald als möglich professionelle Hilfe holen. Je schneller das passiert, desto früher und nachhaltiger kann dem betroffenen Kind oder Jugendlichen geholfen werden. Grundprinzip sollte hier nicht die Delegation von Verantwortung, sondern eine möglichst gut koordinierte Zusammenarbeit mit dem Ziel einer möglichst geringen weiteren Traumatisierung von Betroffenen sein. Daher ist es notwendig, vor der Anzeige eine spezialisierte Beratungsstelle zu kontaktieren.
· Verbündete in Ihrer Organisation sind wichtig. Wichtig ist zu überlegen, zu wem Vertrauen und die Sicherheit besteht, dass nicht vorschnell agiert wird.
· Zusätzlich sind die verantwortlichen Vorgesetzten zu informieren und die weitere Vorgangsweise mit der Ombudsperson zu besprechen. Dies soll mit externer Hilfe erfolgen.
· Sollten Kinder oder Jugendliche sich nicht nur über verschlüsselte und verdeckte Botschaften mitteilen, sondern einen Übergriff erzählen, ist es wichtig, ihnen Glauben zu schenken. Kinder und Jugendliche sollten für ihren Mut gelobt werden. Die Information ist wichtig, dass es anderen Kindern und Jugendlichen ähnlich geht und dass kein Erwachsener Übergriffe setzen darf und die Verantwortung für jede Art von Grenzverletzung ausschließlich in der Verantwortung des Täters/der Täterin liegt. Es darf dem Kind nichts versprochen werden, was nicht gehalten werden kann (z.B. absolute Geheimhaltung, sofortige Beendigung von übergriffigem Verhalten, ...).
· Alle weiteren Schritte müssen mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen besprochen werden; ebenso, dass Hilfe beigezogen werden muss.
· Die Vertrauensperson soll „am Kind oder Jugendlichen dran bleiben“ und stärkend zur Seite stehen. Kinder oder Jugendliche dürfen nicht gedrängt werden, möglichst viel zu erzählen. Unbedingt sollten Gedächtnisprotokolle über Aussagen und Verhaltensweisen des Kindes oder Jugendlichen erstellt werden.
5.1.2 Konkrete Schritte nach der Klärung:
Wurde der Verdacht entkräftigt, muss geklärt werden, wer wen informiert und wie der/die zu unrecht Beschuldigte rehabilitiert werden kann.
5.2 Interventionsschritte bei erwiesener sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Ein Übergriff ist als erwiesen zu werten, wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r eine klare Aussage tätigt, oder es Zeugen oder andere Beweise gibt. Zur Prüfung des strafrechtlichen Tatbestandes sind spezialisierte Fachberatungsstellen, insbesondere Stellen, die Prozessbegleitung (www.prozessbegleitung.co.at) anbieten, beizuziehen.
5.2.1 Strafrechtlich nicht relevante Übergriffe
Erhärtet sich der Verdacht, ist er aber strafrechtlich nicht relevant, d.h. es wurden ethisch verwerfliche Handlungen gesetzt, fordert das klare Schritte auf der Vereinsebene. Werden diese nicht gesetzt, ist es erforderlich, auf Verbandsebene adäquate Konsequenzen zu setzen.
5.2.2 Strafrechtlich relevante Übergriffe
· Besteht ein strafrechtlicher Tatbestand ist zusätzlich eine Anzeige anzudenken. Davor muss aber abgeklärt werden, ob eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren der/dem Betroffenen zugemutet werden kann. Dies ist die Aufgabe der Prozessbegleitung.
· Während laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - begleitet von der Prozessbegleitung - muss die Funktion der/s Verdächtigen ruhen und er/sie kann bis auf weiteres nicht mehr eingesetzt werden.
5.3 Neuorientierung im Verein
Nach einer rechtskräftigen Verurteilung ist der/die TäterIn aus den Vereinsaktivitäten auszuschließen.
Nach einer Einstellung oder einem Freispruch, müssen trotzdem vereinsintern weitere Schritte gesetzt werden, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen garantieren.
Damit ein Übergriff nicht mehr vorkommen kann, ist die Aufarbeitung des Geschehenen besonders wichtig. Durch eine genaue Analyse von strukturellen, räumlichen und konzeptuellen Rahmenbedingungen können mögliche Schwachstellen im Verein aufgedeckt werden und eine Neuorientierung in die Wege geleitet werden. Die Verantwortung für diese Aufarbeitung trägt der Vorstand des Vereins, der gemeinsam mit der Ombudsperson und der Fachberatungsstelle die detaillierten Schritte plant und umsetzt.
Es gilt heutzutage als Standard, dass alle Maßnahmen zur Prävention von sexueller Gewalt von einer internen und/oder externen Evaluation begleitet werden, um deren Nützlichkeit und Nachhaltigkeit zu garantieren und allfällige ergänzende Schritte zu planen.
Für Ombudspersonen im Verein hat sich eine genaue Dokumentation als Grundlage aller nötigen Handlungsschritte, nach bekannt werden eines Übergriffs, als unabdingbar erwiesen.
Um die Qualität von Prävention in Sportvereinen zu verbessern und längerfristig und nachhaltig zu gewährleisten, bedarf es neben Aus- und Fortbildungen auch der Grundlagenforschung. All das kann nicht von einzelnen Vereinen getragen werden, sondern muss von den politischen Entscheidungsträgern und den Dach- und Fachverbänden initiiert bzw. mitgetragen werden.
7.1 Beispiel Schweiz
Die beiden Dachorganisationen im Schweizer Sport „Swiss Olympic – Dachorganisation der Schweizer Sportverbände“ und das „Bundesamt für Sport BASPO“ stehen hinter der Ethik Charta, welche dem Schweizer Sport ein klares Fundament gibt: die Ethik-Charta im Sport, welche sieben Prinzipien umfasst. Das 6. Prinzip wendet sich gegen Gewalt, Ausbeutung und sexuelle Übergriffe: „Prävention erfolgt ohne falsche Tabus: Wachsam sein, sensibilisieren und konsequent eingreifen.“
Seit dem Frühjahr 2007 engagieren sich Swiss Olympic, der Kinderschutz Schweiz, die Schweizerische Kriminalprävention und Terre des hommes gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Weitere Informationen sind unter www.spiritofsport.ch zu finden.
7.2 Beispiel Bundesland Nordrhein-Westfalen (BRD):
In der Einführung zum Thema „Schweigen schützt die Falschen, Enttabuisierung sexualisierter Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten“ heißt es:
„Sporttreiben hat Licht und Schattenseiten. Sexuelle Belästigung und Übergriffe gehören zu den Schattenseiten des Sports, über die man nicht gerne spricht. Durch eine breit angelegte Kampagne ist es dem organisierten Sport in NRW mit Unterstützung der Landesregierung gelungen, zur Enttabuisierung im Sport beizutragen. Die weitere konsequente Verbreitung von Informationen über sexualisierte Gewalt sollte zu den grundsätzlichen und kontinuierlichen Bausteinen der Präventionsarbeit im Sport gehören ... (vgl. Rulofs & Sahle, 2007, S. 59)“
Als weitere Bausteine werden folgende genannt:
- Aufbrechen einseitiger Männlichkeits- und Weiblichkeitsideale im Sport
- Selbstbehauptung und -verteidigung
- Integration der Thematik in die Aus- und Fortbildung
- Verantwortungsbewusste Rekrutierung von Personal
- Beschwerdemanagement – klare Regeln für die Intervention
- Besondere Berücksichtigung des Schulsports
- Forschungsbedarf und wissenschaftliche Evaluation
Innenministerium des Landes Nordrhein Westfalen (2007). Schweigen schützt die Falschen. Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten. Essen: Agentur Tricom.
Klein, M. & Palzkill, B. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport. (Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein Westfalen, Reihe „Dokumente und Berichte“ 46). Düsseldorf: Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein Westfalen.
Müller, U. (2007). Sexuelle Gewalt und Übergriffe – Ein Thema für den Sport?! In Innenministerium des Landes Nordrhein Westfalen (Hrsg.), Schweigen schützt die Falschen. Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten (S. 9-18). Essen: Agentur Tricom.
Rulofs, B. & Sahle, D. (2007). Sexualisierte Gewalt im Sport – Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten für den Sport in Nordrhein-Westfalen. In Innenministerium des Landes Nordrhein Westfalen (Hrsg.), Schweigen schützt die Falschen. Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten (S. 59-64). Essen: Agentur Tricom.
Richtlinien für TrainerInnen
9.1 Kontaktadressen der Steuerungsgruppe
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Peter Wanke
Alserbachstr. 18/6
1090 Wien
Tel.: 01/7077000
www.kja.at
Verein Selbstlaut
Angelika Trabe
Berggasse 32/4
1090 Wien
Tel.: 01/8109031
www.selbstlaut.org
Call4Girls & Boys
Liliane Freundorfer und Mag.a Margit Straka
Hasenleitengasse 73
1110 Wien
Tel.: 0650/4495950
www.call4girls.at und www.call4boys.at
Männerberatung Wien
Mag. Hubert Steger
Erlachgasse 95/5
1100 Wien
Tel.: 01/6032828
www.maenner.at