Wählen mit 16 PDF

Eine immer wieder erhobene Forderung der Österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen bzgl. Wählen mit 16 Jahren hat sich nun erfüllt. Sowohl bei Bundeswahlen als auch bei Wiener Landeswahlen ist das Stimmrecht für Jugendliche ab dem 16. Geburtstag verwirklicht. Wer wird wahlberechtigt sein?

Es werden all jene Jugendliche wahlberechtigt sein, die vor oder am Wahltag den 16. Geburtstag gehabt haben.

Das war bisher auch so bei den 18-jährigen Wahlberechtigten. Nun wird man also 2 Jahre früher wählen können. Erfahrungen aus Diskussionen haben gezeigt, dass Jugendliche, die durch diese Änderungen früher wählen wollen, dies größtenteils begrüßen, junge Menschen über 18 Jahre hingegen schätzen ihre jugendlichen MitbewohnerInnen als nicht so reif ein. Aber glaubt uns: In wenigen Jahren wird diese Änderung so zur Selbstverständlichkeit werden, wie es heute klarerweise selbstverständlich ist, dass man bereits mit 18 Jahren großjährig wird (auch da haben viele gesagt, diese Änderung sei ein Schwachsinn, diese Jugendlichen sind mit 18 noch zu unreif).

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